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Backenbrecher   Zerkleinerungsmaschiene für Gestein. Sie wirkt durch zwei in einem spitzen Winkel zueinander angeordnete Brechbacken, zwischen denen ein oben breiter, unten schmaler werdender Brechraum, das "Brechmaul" entsteht. Eine der Brechbacken wird mittels eines Exzenters bewegt, wodurch das Gestein zerdrückt wird.
befahren, Befahrung   Besichtigung einer Bergwerksanlage (übertage und untertage) zu Prüfungs- und Prospektionszwecken.

Berechtsame (Gerechtsame)

  Nutzungsrechte im Montanbereich, Bergwerkseigentum/ -besitz.
Bergamt   Bergbehörde (erste Instanz), gewöhnlich bestehend aus Bergmeister, Berggeschworenen und Bergschreiber (regional und historisch unterschiedliche Entwicklungen im deutschsprachigen Raum).
siehe auch: Oberbergamt, Landesoberbergamt
Bergbuch   von den Bergbehörden gemäß Bergordnung geführte Amtsbücher
siehe auch: Bergordnung
Berge   Siehe Abgänge.
Bergfreiheit   Jedermanns Recht, Erze abzubauen, ohne daß der Grundeigentümer grundsätzliche Einspruchs- oder Hinderungsrechte hat.
siehe auch: Bergordnung
Berggegenbuch   Verzeichnis aller Gewerkschaften und Gewerken mit ihren Anteilen.
siehe auch: Gewerkschaft, Kux(e)
Berggericht   staatliche Gerichtsbarkeit für alle Bergbauangelegenheiten, i.a. den staatlichen Bergbauinstanzen zugeordnet.
Berggeschworener (Geschworener)
 
  staatlicher Bergrevierbeamter
siehe auch: Bergamt
Berggrundbuch (Bergwerksgrundbuch)   bei den Grundbuchämtern der Amtsgerichte geführte Akten zum Bergbaubesitz (hier Nordrhein-Westfalen).
siehe auch: Berechtsame / Gerechtsame
Berghauptmann, Oberberghauptmann   staatlicher Beamter als Leiter einer Bergbehörde (Bergamt, Oberbergamt).
siehe auch: Bergamt, Oberbergamt
Bergherr   Inhaber des Bergregals (Landesherr als Inhaber der aus dem Bergregal entstammenden Rechte) allgemein: Bergwerkseigentümer
Siehe auch: Bergregal
Berghoheit   siehe: Bergregal
Bergmeister   staatlicher Bergreviersbeamter (meist Leiter des Bergamtes)
siehe auch: Bergamt
Bergordnung   gesetzliche Regelung des Bergwesens (territorial unterschiedlich), z.B. Bergisch-Jülische Bergordnung von 1719; später einheitliche (gesamtstaatliche) Berggesetze (z.B. allgemeines Preußisches Berggesetz 1865, Bundesberggesetz 1980); starker Einfluß durch die Entwicklung in den sächsisch-thüringischen Staaten seit Ausgang des Mittelalters. Enthält Elemente des römischen und germanischen Rechtes.
Bergregal   landesherrliches/staatliches Verfügungsrecht über nutzbare Mineralien und das daraus abgeleitete Recht zur Erhebung von Steuern, Abgaben und Gebühren.
siehe auch: Bergzehnt/Zehnt, Quatembergeld
Bergrevier   bergbehördlicher Aufsichts- und Administrationsbereich, ähnlich dem heutigen Bergamtsbereich.
siehe auch: Bergamt
Bergschreiber   staatlicher Revierbeamter eines Bergamtes (vornehmlich Beurkundungsaufgaben)
siehe auch: Bergamt
Beutelkorb   Alte Form eines von Hand betätigten Siebes.