M

A
B
D-E
F
G
H
K
L
M
O-Q
R
S
T-U
V-Z
Maaß(en)   historisches Längenmaß; 1 M = 28 Lachter (58,587 m).
siehe auch: Lachter
Mächtigkeit
 
  Abstand zwischen den beiden Begrenzungsflächen eines Erzganges; allgemein auch Maßstab für die Abbauwürdigkeit.
siehe auch: Lagerstätte
Markscheide   Grenze eines Grubenfeldes, einer Berechtsame oder eines Bergwerkes
Markscheider   Vermessungsingenieur im Bergwesen, der sich mit dem Ausmessen der Gruben und dem Anfertigen kartografischer Unterlagen (risse) befaßt.
Meile   Preußische Landmeile = 24.000 Fuß (ca. 7,5 km).
siehe auch: Fuß
Mineral(ien)   chemisch und physikalisch einheitliche Naturkörper als Bestandteil der festen Erdkruste, der sich häufig durch gesetzmäßig gebildete Formen auszeichnet (Kristall).
siehe auch: Erz

Mundloch,

Stollenmundloch

  Öffnung des Stollens zum Übertagebereich.
siehe auch: Grubenbau
muten, Mutung einlegen   Antrag an die Bergbehörde auf Verleihung eines Grubenfeldes.
siehe auch: Bergordnung, Verleihung
Mutungsriß   kartografische Darstellung (Riß), der die Grenzen des beantragten Grubenfeldes und die Lage des Fundpunktes darstellt.
siehe auch: Mutung, Feld(es)besichtigungsprotokoll
Mutungsriß   Antrag des Bergbauwilligen (Muters) zur Verleihung einer Berechtsame.
siehe auch: Berechtsame, Mutung, Verleihung